Führerscheinklasse CE
Kraftfahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
Mindestalter:
a) 21 Jahre
b) 18 Jahre nach
- erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetztes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) in der jeweils geltenden Fassung,
- für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
- dem staatlichen anerkannten Ausbildungsberuf "Berufskraftfahrer/in"
- dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder
- einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Geltungsdauer: 5 Jahre
Vorbesitz erforderlich: Klasse C
Beinhaltet Klasse: C1E, BE und T sowie DE bei Besitz von D
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Mindestumfang des Theorieunterrichts: | Vorbesitz Klasse C | ||
Grundunterricht | 6 | ||
Klassenspezifischer Unterricht | 4 | ||
Gesamt (Doppelstunden zu je 90 Min. | 10 |
| Praktische Ausbildung | ||||
Mindestumfang der Sonderfahrten: | Vorbesitz Klasse C | Wenn C und CE in einem
| gemeinsamen Ausbildungs- | gang erworben werden gesamt | |
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen | 5 | 3 | 5 | 8 | |
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrtstraßen | 2 | 1 | 2 | 3 | |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 0 | 3 | 3 | |
Gesamt | 10 | 4 | 10 | 14 |